Auf einem Baggersee im nordrhein-westfälischen Haltern schwimmt das bisher größte schwimmende Solarkraftwerk Deutschlands mit drei Megawatt Erzeugungsleistung. „Floating PV“ ist ein Hoffnungsträger beim Ausbau erneuerbarer Energien, denn bei der Installation auf Gewässern drohen keine Konflikte um Fläche wie bei Solarparks an Land. Auf Schwimmkörper montierte PV-Module gelten wegen des Kühleffekts des Wassers überdies als besonders ergiebig. In Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg liegen solche Anlagen bereits auf Baggerseen, dort will der Energieversorger Erdgas Südwest nun auch ein Exemplar mit sechs Megawatt bauen.Doch wie bei Windkraft bahnt sich bei der schwimmenden Solarenergie ein Konflikt über Mindestabstände an, hier konkret zum Seeufer. Ausgerechnet ein Detail im jüngsten Energiewende-Gesetzespaket der Bundesregierung, genauer der Paragraph 36 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), könnte die Floating-PV-Pläne vieler Solarprojektierer und Baggerseebetreiber zunichte machen.Vorgesehen ist im Gesetzentwurf nämlich, dass ein schwimmendes Solarkraftwerk nicht mehr als 15 Prozent eines Gewässers bedecken darf und ein Mindestabstand von 50 Metern zum Ufer gewahrt sein muss. Nach Berechnungen von Baywa r.e., dem Errichter der Anlage in Haltern, würde damit die geeignete Wasserfläche in Deutschland von 14 000 Hektar so stark schrumpfen, dass nur ein kleiner Teil erschließbar wäre. Statt 20 bis 25 Gigawatt Leistung wäre nur noch ein Gigawatt wirtschaftlich umsetzbar.Eine schwimmende Solaranlage braucht laut Baywa r.e. mindestens zehn Megawatt und den entsprechenden Platz, um auf dem Strommarkt wettbewerbsfähig zu sein. Kleinere Exemplare, die primär zur Selbstversorgung von Betrieben dienen, blieben eher die Ausnahme – wie jenes für das Halterner Familienunternehmen Quarzwerke. „Für diejenigen, die große, wirtschaftlich attraktive Anlagen bauen wollen, macht die geplante Detailregelung im Wasserhaushaltsgesetz alles kaputt“, sagte Toni Weigl, Leiter des Produktmanagements Floating PV bei Baywa r.e. „Vor allem das enorme Potenzial der vielen Baggerseen, die von mittelständischen Unternehmen betrieben werden, könnte nicht genutzt werden.“ Unterm Strich blieben nach Berechnungen des Unternehmens nur Seen ab 70 Hektar übrig.Braunkohle-Tagebauseen in Deutschland bieten nach Untersuchungen des Fraunhofer Instituts für Solare Energiesysteme sogar ein Potenzial von 56 Gigawatt. Das würde bei einer Verabschiedung des WHG-Entwurfs aber drastisch schrumpfen. Was dann übrig bliebe, wäre begehrt. Der Braunkohle-Konzern Leag bereitet bereits den Boden des Cottbusser Ostsees vor. Wenn das Bassin vollständig geflutet ist, sollen dort auf 18 Hektar Wasserfläche PV-Module mit einer Leistung von 21 Megawatt schwimmen. Das Unternehmen will die Anlage 2024 installieren.Für Floating PV kommen aus Sicht von Baywa r.e. nur künstliche Gewässer in Betracht. Und auch nur solche, die nicht als Bade- und Naherholungsseen genutzt werden. Schutzzonen wie Biosphärenreservate, National- und Naturparks und Wasserschutzgebiete sind ohnehin tabu. Das größte Potenzial an nutzbarer Wasserfläche bieten Brandenburg mit 2700 Hektar, Sachsen-Anhalt (2270 Hektar), Niedersachsen (1940 Hektar) und Sachsen (1820 Hektar). Baywa r.e. hat bundesweit 469 geeignete Gewässer ausgemacht.Europäischer Vorreiter sind die Niederlande, wo mit einer 41- und einer 30-Megawatt-Anlage die beiden größten schwimmenden Solarkraftwerke außerhalb Chinas liegen. In den Niederlanden bedecken solche Anlagen bis zu 60 Prozent der jeweiligen Wasserfläche.In Deutschland befürchtet auch der Bundesrat, dass die Floating PV-Chance vertan wird. In einer Stellungnahme im Mai empfahl er, die 15-Prozent-Restriktion zu streichen, den Mindestabstand zum Ufer von 50 Metern auf 15 Meter zu verkürzen und im Erneuerbare-Energien-Gesetz eine höhere Vergütung für schwimmende Photovoltaik festzulegen.Auch die Bundesregierung ist für einen „massiven Zubau von schwimmenden Solaranlagen“, so ein Sprecher des Umweltministeriums auf Anfrage des Tagesspiegels. Das Umweltbundesamt (UBA) halte aber die Einschränkungen des WHG für notwendig, um der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu entsprechen. So seien mögliche Effekte der Schattenwirkung von Floating PV auf das Pflanzenwachstum noch nicht erforscht, ebenso ein eventuell schwächerer Sauerstoffeintrag durch geringeren Wellengang und Abdeckungseffekte und Uferbeeinträchtigungen.In der Baywa r.e.-Zentrale in München hält man die Umwelteffekte größerer Gewässerabdeckungen für durchaus erforscht und beruft sich auf Untersuchungen in den Niederlanden. Die Ergebnisse der Hanzehogeschool Groningen zeigten, dass sich der Sauerstoffgehalt im Wasser unter den schwimmenden Modulen binnen eines Jahres „nur minimal verändert“ habe, heißt bei Baywa r.e. Und einer Untersuchung der Lancaster University und der University of Stirling zufolge könnten großflächige schwimmende PV-Anlagen helfen, die Auswirkungen des Klimawandels auf Seen zu mindern. Sie würden kühlend wirken, weil sie das Wasser gegen einen Teil der Sonneneinstrahlung abschirmen. Dies könne Verdunstung und schädlichen Algenwuchs mindern.Ihr nächstes Projekt im bayerischen Eichenkofen sehen die Floating-PV-Projektierer jetzt akut bedroht. Kämen die in dem Energie-Gesetzespaket vorgesehenen Beschränkungen, müsse man das Vorhaben schlicht „einstampfen“, sagte Toni Weigel. „Dort wären statt der angestrebten 9,3 Megawatt auf 6,5 Hektar Fläche nur noch 2,2 Megawatt auf 2,25 Hektar machbar.“ Leistung, Errichtungs- und Anschlusskosten gerieten aus der Balance. In Eichenkofen will ein mittelständischer Kiesanbieter seinen Betrieb in fünf Jahren klimaneutral umbauen. Die Solaranlage soll pro Jahr 10 000 Megawattstunden Strom erzeugen.
Von Christian Schaudwet
Erschienen im Tagesspiegel am 21.06.2022
Erschienen im Tagesspiegel am 29.06.2022